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Anleitung Yamaha, modell CVP208

Hersteller: Yamaha
Dateigröße: 285.34 kb
Dateiname:
Unterrichtssprache:enesfrde
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Anleitung Zusammenfassung


6. GENERAL This license agreement shall be interpreted according to and governed by Japanese laws. 10 Acrobat Reader/File Utility/YAMAHA USB MIDI Driver INSTALLATION GUIDE SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG Die folgende Vereinbarung ist eine rechtsgultige Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Endanwender, und der Yamaha Corporation (“Yamaha”). Yamaha erteilt dem ursprunglichen Kaufer fur das beiliegende Yamaha-Softwareprogramm ausschlie.lich zu den hier ausgefuhrten Bedingungen eine Lizenz zur Verwendung. Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung sorgfaltig. Durch das Offnen dieser Packung bringen Sie zum Ausdruck, da. Sie alle darin enthaltenen Bedingungen akzeptieren. Wenn Sie nicht mit den Bedingungen einverstanden sind, konnen Sie die Packung ungeoffnet an Yamaha zuruckgeben; der Kaufpreis wird in voller Hohe zuruckerstattet. 1. ERETILUNG VON LIZENZ UND COPYRIGHT Yamaha erteilt Ihnen, dem ursprunglichen Kaufer, das Recht, ein Exemplar des beiliegenden Softwareprogramms und der darin enthaltenen Daten (“SOFTWARE”) als Einzelperson auf jeweils einem Computer zu verwenden. Sie durfen sie nicht auf mehr als einem Computer bzw. einer Computerstation verwenden. Die SOFTWARE bleibt im Besitz von Yamaha und ist durch japanische Copyrightgesetze sowie alle anwendbaren internationalen Vertragsbestimmungen geschutzt. Sie haben ein Anspruchsrecht auf das Eigentum an den Medien, denen die SOFTWARE beiliegt. Daher mussen Sie die SOFTWARE wie alle anderen durch Copyright geschutzten Materialien behandeln. 2. EINSCHRANKUNGEN Die SOFTWARE ist durch Copyright geschutzt. Sie durfen Sie weder analysieren noch durch anderweitige Methoden reproduzieren. Sie durfen die SOFTWARE weder ganz noch teilweise reproduzieren, modifizieren, verandern, gegen Entgelt oder unentgeltlich verleihen, verkaufen oder vertreiben, und Sie durfen auf der Grundlage der SOFTWARE keine Ableitungen erstellen. Sie durfen die SOFTWARE nicht an andere Computer senden oder in Netzwerke einspeisen. Sie durfen das Eigentum an der SOFTWARE und den schriftlichen Begleitmaterialien auf unbefristeter Basis unter den Voraussetzungen ubertragen, da. Sie keine Kopien zuruckbehalten und sich der Empfanger mit den Bedingungen der Lizenzvereinbarung einverstanden erklart. 3. BEENDIGUNG Die Lizenzbedingung des Softwareprogramms wird am Tag, an dem Sie die SOFTWARE erhalten, wirksam. Falls ein Copyrightgesetz oder eine Bestimmung der Lizenzbedingungen verletzt wird, wird automatisch und ohne Benachrichtigung durch Yamaha die Lizenzvereinbarung beendet. In diesem Fall mussen Sie die lizensierte SOFTWARE und ihre Kopien unverzuglich vernichten. 4. PRODUKTGARANTIE Yamaha garantiert dem ursprunglichen Kaufer, da., falls die SOFTWARE bei Verwendung unter normalen Bedingungen nicht die in der von Yamaha bereitgestellten Anleitung beschriebenen Funktionen erfullt, die einzige Abhilfe darin bestehen wird, da. Yamaha auf Austauschbasis kostenlos jedes Medium ersetzen wird, das Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist. Abgesehen von dem oben Ausgefuhrten wird die SOFTWARE “wie die Ware liegt und steht” geliefert, und es werden keine anderen ausdrucklichen oder stillschweigenden Garantien hinsichtlich dieser Software ubernommen, einschlie.lich, aber nicht beschrankt auf, die stillschweigenden Garantien fur handelsubliche Qualitat und Eignung fur einen bestimmten Einsatzzweck. 5. BESCHRANKTE HAFTUNG Ihre einzige Abhilfe und die gesamte Haftung Yamahas bestehen in dem oben Ausgefuhrten. Keinesfalls haftet Yamaha Ihnen oder einer anderen Person gegenuber fur etwaige Schaden, einschlie.lich, aber nicht beschrankt auf, zufallige Schaden oder Folgeschaden, Kosten, Verdienstausfall, verlorene Ersparnisse oder andere Schadenersatzanspruche, die aus der Verwendung der SOFTWARE oder aus der Tatsache hervorgehen, da. diese SOFTWARE nicht verwendet werden konnte, selbst wenn Yamaha oder ein autorisierter Handler uber die Moglichkeit derartiger Schadenersatzanspruche informiert wurde, oder fur etwaige andere Anspruche einer anderen Partei. 6. ALLGEMEINES Diese Lizenzvereinbarung soll gema. und in Ubereinstimmung mit den japan...


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