Login:
Stimmen - 2, Durchschnittliche Bewertung: 4 ( )

Anleitung Philips, modell AQ 5191

Hersteller: Philips
Dateigröße: 627.66 kb
Dateiname:
Unterrichtssprache:enesde
Link zum kostenlosen Download Hinweise finden Sie am Ende der Seite



Anleitung Zusammenfassung


Desgleichen sind andere technische Empfängereigenschaften, die über .den eigentlichen Zweck eines Rundfunkempfängers hinausgehen (z.B. zum Empfang anderer Funkdienste, für die Wiedergabe im Rahmen von Textübertragungsverfahren), hierdurch nicht genehmigt. Hierfür gelten besondere Regelungen. IL Diese Genehmigung wrird unter nachstehenden Auflagen erteilt: 1 Ton- und Femseh-Rundfunkempfänger müssen den jeweils geltenden Technischen Vorschriften für Ton- und Femseh-Rundfunkempfänger entsprechen Eingebaute Zusatzgeräte müssen den für sie geltenden Bestimmungen und technischen Vorschriften genügen, Änderungen der Technischen Vorschnften, die im Amtsblatt des Bundesmimsters für das Post- und Femmeldewesen veröffentlicht werden, muß bei schon errichteten und in Betneb genommenenTon-und Femseh-Rundfunkempfängem nachgekommen werden, wenn durch den Betneb dieser Rundfunkempfänger andere elektrische Anlagen gestört v/erden. Serienmäßig hergestellte Ton- und Femseh-Rundfunkempfänger müssen zum Nachweis dafür, daß sie den Technischen Vorschriften entsprechen, mit einem Zulassungszeichen gekennzeichnet sein **). Das Zulassungszeichen sagt über die elektnsche und mechanische Sicherheit und die Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen nichts aus 2 Ton- und Femseh-Rundfunkempfänger dürfen an ortsfesten oder nichtortsfesten Rundfunk-Empfangsantennenartagen. -Verteilanla-gen oder Kabelfemsehanlagen beineben und tm Rahmen der Bestimmungen über private Drahtfemmeldeanlagen mit Drahtfemmel-deanlagen verbunden werden. Auf demselben Grundstück oder innerhalb eines Fahrzeuges dürfen Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger mit anderen Geräten oder sonstigen Gegenständen (z.B. Plattenspieler, Magnetaufzeichnungsund -Wiedergabegeräten, Antennen) verbunden werden, sofern diese Geräte von der Deutschen Bundespost genehmigt sind oder keiner Genehmigung bedürfen Die räumliche Kombination von Funkanlagen mit Ton- oder Femseh-Rundfunkempfängem ist nur dann zulässig, wenn die betreffenden Funkanlagen je für sich genehmigt sind. 3. Mit Ton- und Femseh-Rundfunkempfängem dürfen aufgrund dieser Genehmigung nur Sendungen des Rundfunks empfangen werden, also übertragene Tonsignale (Musik, Sprache) und Femsehsignale (nurBildinformationen). Andere Sendungen (z.B. des Pobzeifunks, der öffentlichen beweglichen Landfunkdienste, Datenübertragungen) dürfen nicht aufgenommen werden; werden sie jedoch unbeabsichtigt empfangen, so dürfen sie weder aufgezeichnet, noch anderen mitgeteilt, noch für irgendwelche Zwecke ausgewertet werden. Das Vorhandensein solcher Sendungen darf auch nicht anderen zur Kenntnis gebracht werden. 4. Durch Ton- und Femseh-Rundfunkempfänger darf der Betneb anderer elektnscher Anlagen nicht gestört werden. 5. Änderungen der Ton- und Femseh-Rundfunkempfänger, die die zulässigen Frequenzabstimmbereiche der Empfänger erweitern, gehen über den Umfang dieser Genehmigung hinaus und bedürfen vor ihrer Ausführung einer besonderen Genehmigung der Deutschen Bundespost. Wer aufgrund dieser Genehmigung einenTon- und Femseh-Rundfunk-empfänger betreibt, hat bei einer Änderung der kennzeichnenden Merkmale von Ton- oder Femseh-Rundfunksendem (insbesondere, bei Änderung des Sendeverfahrens oder bei Frequenzwechsel) die ggf. notwendig werdenden Änderungen an dem Rundfunkempfänger auf seine Kosten vornehmen zu lassen. 6. Die Deutsche Bundespost ist berechtigt, Rundfunkempfänger und mit ihnen verbundene Geräte darauf zu prüfen, ob die Auflagen der Genehmigung und die Technischen Vorschnften eingehalten werden. Den Beauftragten der Deutschen Bundespost ist das Betreten der Grundstücke oder Räume, in denen sich Ton- oder Femseh-Rundfunk-empfänger befinden, zu den verkehrsüblichen Zeiten zu gestatten Befinden sich die Rundfunkempfänger oder mit ihnen verbundene Geräte nicht im Verfügungsbereich desjenigen, der die Empfänger betreibt, so hat er den Beauftragten der Deutschen Bundespost Zutntt zu diesen Teilen zu ermöglichen. Ш Bei Funkstörungen, die nicht durch Mängel der Rundfunkempfänger oder der mit ihnen verbundenen Geräte verursacht werden, können die Funkmeßdienste der Deutschen Bundespost zur Feststellung der Störung in Anspruch genommen werden. DL 1. Diese Genehmigung kann allgemein oder durch die örtlich zuständige Oberpostdirektion einem einzelnen Betreiber gegenüber für einen bestimmten Rundfunkempfänger widerrufen werden. Ein Widerruf ist insbesondere zulässig, wenn die unter Abschnitt П aufgeführten Auflagen nicht erfüllt werden. Anstatt die Genehmigung zu widerrufen, kann die Deutsche Bundespost anordnen, daß bei einem Verstoß gegen eine Auflage einTon-und Femseh-Rundfunkempfänger außer Betneb zu setzen ist und erst bei Einhaltung der Auflagen wieder betneben werden darf. Die Auflagen dieser Genehmigung können jederzeit ergänzt oder geändert werden. 2. Diese Genehmigung ersetzt die Allgemeine Ton- und Femseh-Rundfunkgenehmigung vom 11. Dezember 1970. sie gilt ab 1. Juli 1979. Bonn, den 14.5.1979 Der Bundesminister für das...

Dieses Handbuch ist für folgende Modelle:
Kompakt-Stereoanlagen - AQ 5190 (627.66 kb)
Kompakt-Stereoanlagen - AQ 5192 (627.66 kb)
Armbanduhren - AQ5192 (627.62 kb)
Armbanduhren - AQ5191 (627.62 kb)

Bewertungen



Bewerten
Vorname:
Geben Sie zwei Ziffern:
capcha





Kategorien