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Anleitung Panasonic, modell SVAS10

Hersteller: Panasonic
Dateigröße: 6.45 mb
Dateiname:
Unterrichtssprache:de
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Dieses Gerät hat auch andere Anweisungen:
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Kameras - SVAS10 (3.31 mb)en
Kameras - SVAS10 (3.46 mb)enes
Kameras - SVAS10 (2.55 mb)

Anleitung Zusammenfassung


AS10GER.book 83 ページ 2003年9月1日 月曜日 午後12時14分
Vor dem Öffnen der CD-ROM, lesen Sie bitte folgendes.
Vereinbarungen für den Endverbraucher
Ihnen (“Lizenznehmer”) wird eine Lizenz für
Software nicht ermöglichen, weder
Artikel 6 Entschädigungen
die Software erteilt, welche in dieser
entgeldlich noch unentgeldlich, außer im
Die Software wird “WIE SIE IST” ohne
Vereinbarung für den Endverbraucher
Rahmen der ausdrücklichen Bestimmungen
jegliche Garantie ausgeliefert, weder
(“Vereinbarung”) definiert wird, unter der
dieser Vereinbarung.
ausdrücklich noch indirekt, einschließlich,
Bedingung, dass die Vereinbarungen und
Artikel 3 Einschränkungen der Soft-
aber nicht begrenzt auf Garantieverstöße,
Konditionen dieser Vereinbarung akzeptiert
warevervielfältigung
Marktfähigkeit und/oder Eignung für
werden. Wenn der Lizenznehmer nicht die
Der Lizenznehmer darf eine einzelne Kopie
bestimmte Zwecke. Matsushita garantiert
Bedingungen und Konditionen dieser
dieser Software, komplett oder
auch nicht die Fehlerfreie oder
Vereinbarung akzeptiert, geben Sie die
auszugsweise, nur zum Zwecke der
ununterbrochene Funktion der Software.
Software sofort der Matsushita Electric
Datensicherung erstellen.
Matsushita oder seine Händler sind nicht
Industrial Co., Ltd. (“Matsushita”), dem
haftbar für Schäden des Lizenznehmers
Artikel 4 Computer
Großhändler oder Ihrem Einzelhändler
welche aus der Verwendung der Software
Dieses Programm darf nur für einen
zurück.
erwachsen.
Computer verwendet werden, es darf nicht
Artikel 1 Lizenz
für mehr als einen Computer verwendet
Artikel 7 Exportkontrolle
Der Lizenznehmer hat das Recht die
werden.
Der Lizenznehmer willigt ein, die Software
Software zu verwenden, einschließlich der
Artikel 5 Reverse Engineering,
nicht in irgendeiner Form ohne eine
Informationen und Beschreibungen auf der
Dekompilation und
Exportlizenz, unter den Bestimmungen des
CD-ROM, der Bedienungsanleitung und
Zerlegung
Landes in welchen der Lizenznehmer
aller mitgelieferten Medien (zusammen
Der Lizenznehmer darf die Software nicht
ansitzt, zu Exportieren oder Re-Exportieren.
“Software”), aber alle anwendbaren Rechte
analysieren, dekompilieren oder zerlegen,
Artikel 8 Ende der Lizenz
auf Patente, Warenzeichen,
bis auf die im Heimatland des
Die Rechte des Lizenznehmers enden
Handelszeichen und Produktgeheimnisse
Lizenznehmers geltenden gesetzlichen
automatisch, wenn der Lizenznehmer
der Software werden nicht auf den
Bestimmungen. Matsushita, oder seine
gegen eine in den Vereinbarungen
Lizenznehmer übertragen.
Händler sind nicht für Defekte der Software
bestimmte Klausel oder Kondition verstößt.
Artikel 2 Verwendung durch Dritte
oder Schäden des Lizenznehmers haftbar
In diesem Fall muss der Lizenznehmer die
Der Lizenznehmer darf die Software nicht
zu machen, welche aus dem Reverse
Software und anhängige Dokumentation mit
verwenden, kopieren oder Übertragen, oder
Engineering, der Dekompilation, oder der
samt aller Kopien auf eigene Kosten
darf Dritten die Verwendung, Kopie,
Zerlegung der Software erwachsen.
zerstören.
Veränderung oder Übertragung dieser
83


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