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Anleitung Zusammenfassung
DIESE BESCHRANKUNG GILT FUR ALLE URSACHEN VON MASSNAHMEN, EINSCHLIESSLICH OHNE BEGRENZUNG VERTRAGSBRUCH, GARANTIENICHTERFULLUNG, NACHLASSIGKEIT, STRIKTE HAFTUNG, FEHLREPRASENTATION UND ANDERE DELIKTE. WENN DIE AUSSCHLUSSKLAUSEL VON PIONEER ODER DIE BESCHRANKUNG DER HAFTPFLICHT WIE IN DIESEM VERTRAG BESCHRIEBEN AUS IRGENDEINEM GRUND NICHT AUSFUHRBAR ODER NICHT ANWENDBAR IST, STIMMEN SIE ZU, DASS DIE HAFTUNG VON PIONEER NICHT MEHR ALS FUNFZIG PROZENT (50%) DES VON IHNEN FUR DAS BEILIEGENDE PIONEER-PRODUKT GEZAHLTEN PREISES BETRAGT. Manche Lander erlauben solche Haftungsausschlusse oder Beschrankungen von zufalligen oder Folgeschaden nicht, daher kann das o.g. fur Sie evtl. nicht zutreffen. Dieser Haftungsund Garantieausschluss findet keine Verwendung, wenn ein Absatz dieser Garantieerklarung gesetzlich verboten ist. 4 EXPORTGESETZ-VERSICHERUNGEN Sie stimmen zu und bestatigen, dass weder die Software noch andere von Pioneer erhaltene technische Daten aus dem Land oder Distrikt (das “Land”) exportiert wird, das der Zustandigkeit der Regierung, der Sie unterliegen (die “Regierung”) entspricht, ausgenommen, wenn unter den Gesetzen und Vorschriften dieser Regierung autorisiert und zugelassen. Wenn die Software rechtma.ig von Ihnen au.erhalb des Landes erworben wurde, stimmen Sie zu, dass Sie die Software oder andere von Pioneer erhaltene technische Daten, oder direkte Produkte davon, nicht reexportieren werden, ausgenommen die Gesetze und Vorschriften der Regierung und Jurisdiktion, denen die Software unterliegt, lassen dies zu. 38 De Kapitel Lizenzvertrag 02 5 KUNDIGUNG Diese Lizenz ist gultig, bis sie gekundigt wird. Sie konnen sie jederzeit kundigen, indem Sie die Software zerstoren. Diese Lizenz verliert ihre Wirksamkeit auch automatisch, ohne dass es einer Kundigung bedarf, wenn Sie gegen irgendeine Bestimmung dieses Vertrages versto.en. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Software zu zerstoren. 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Dies ist der gesamte Vertrag zwischen Pioneer und Ihnen bezuglich dieses Themas. Keine Anderung in diesem Vertrag ist gultig, wenn sie nicht schriftlich von Pioneer bestatigt wurde. Wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages fur ungultig oder unanwendbar erklart werden, bleiben die ubrigen Bestimmungen des Vertrages weiterhin gultig. Tele Atlas Endnutzerlizenzbedingungen DIES IST EIN RECHTSVERBINDLICHER VERTRAG (DER “VERTRAG”) ZWISCHEN IHNEN, DEM ENDNUTZER, UND PIONEER und seinen Lizenzgebern (auch zusammengefasst als “Lizenzgeber“ bezeichnet) fur das Data product. DURCH NUTZUNG IHRES EXEMPLARS ERKENNEN SIE DIE VORLIEGENDEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ALS BINDEND AN. Deutsch 39 De Kapitel 02 Lizenzvertrag 1 Gewahrung der Lizenz. Die Lizenzgeber gewahren Ihnen eine nicht ubertragbare, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Kartendaten und der Information uber Geschaftsstandorte von Interesse (nachfolgend “POI”, zusammen die “Daten” genannt), die auf diesen Datentragern enthalten sind; die Daten durfen ausschlie.lich fur private, nicht gewerbliche Zwecke genutzt werden und durfen nicht zum Betrieb eines Serviceanbieters oder zu anderen Zwecken verwendet werden, bei Daten von naturlichen oder juristischen Personen verarbeitet werden. Zu Archivierungs-oder Datensicherungszwekken darf eine (1) Kopie der Daten angelegt werden; die Daten durfen daruberhinaus jedoch weder kopiert, reproduziert oder zur Erstellung anderer Arbeiten verwendet werden, noch durfen Ableitungen der Struktur erstellt oder die Daten durch Umkehrtechnik verandert werden. Die Daten durfen ausschlie.lich zusammen mit dem bzw. den PIONEER Pro- dukt(en) genutzt werden. Die Daten enthalten vertrauliche und private Informationen und Materialien und unter Umstanden auch Geschaftsgeheimnisse; aus diesem Grund erklaren Sie sich einverstanden, die Daten vertraulich zu behandeln und sie weder vollstandig noch in Auszugen an Dritte weiterzugeben; zu verleihen, zu vermieten, zu leasen, dafur Unterlizenzen zu vergeben oder die Daten an Dritte zu ubertragen. Es ist Ihnen ausdrucklich untersagt, die digitalen Karten und Programme herunterzuladen, die Teile der Daten sind, oder diese auf einen anderen Datentrager bzw. Rechner zu ubertragen.Sie durfen die POI nicht (i) zur Erstellung von Mailinglisten oder (ii) zu ahnlichen Verwendungszwecken nutzen. 2 Eigentum. Die Daten sind urheberrechtlich zugunsten der Lizenzgeber geschutzt und alle Eigentumsrechte an den Daten verbleiben bei den Lizenzgebern. Sie erklaren sich bereit, samtliche Copyrightangaben, die in den Daten oder auf den Datentragern enthalten sind, weder zu an dern, entfernen, unleserlich zu machen oder zu verbergen. Die Daten sind durch folgende Copyrights geschutzt: Data Source a 2009 Tele Atlas a BEV, GZ 1368/2003 a DAV a IGN France Michelin data a Michelin 2009 a Ordnance Survey of Northern Ireland a Norwegian Mapping Authority, Public Roads Administration / a Mapsolutions a Swisstopo Topografische ondergrond Copyright a dienst voor het kadaster en de openbare registers, Apeldoorn 200...